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Preise 2024/25

Frühjahr / Sommer  01.04 – 31.09.2024 ab 6 Übernachtungen | 70,00 €/Nacht ( 2 Personen ) ohne Kurtaxe

Herbst / Winter 01.10.2024 – 31.03.2025 ab 6 Übernachtungen | 75,00 €/Nacht ( 2 Personen ) ohne Kurtaxe, inkl. Heizung

1-5 Übernachtungen auf Anfrage | 75,00 €/Nacht ( 2 Personen ) ohne Kurtaxe

An- und Abreise möglichst am Samstag

Zuzüglich Kurtaxe (ab 16 Jahre) | pro Person und Tag | März bis 31. Oktober 3,30 €,
Januar bis 28. Februar und November bis 31. Dezember 1,20 €

Langzeitmiete auf Anfrage!

Unsere Belegung

Gern können Sie hier einen ersten Überblick über unsere Belegung finden.

Dezember 2024
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Verfügbar Ausgebucht

Wir freuen uns auf Sie!

Ruth Rauch | Von-Kiene-Str. 20/2 | 88085 Langenargen | Telefon: 07543 – 9 64 46 50  | E-Mail: post@ruthsfewo-bodensee.de

Was sonst noch wichtig ist…

Ihre Buchung

Eine Reservierung ist erst dann verbindlich, wenn eine gegenseitige, schriftliche Bestätigung vorliegt und die vereinbarte Anzahlung überwiesen ist.

Bezahlung

Die Übernachtungskosten und Kurtaxe werden am Abend vor der Abreise beglichen.
Vor Ort ist nur Barzahlung möglich.

Reinigungskosten / Instandhaltung

Die Unterkunft ist besenrein zu hinterlassen. Sollten Schäden entstanden sein oder eine starke Verschmutzung vorliegen, behalten wir uns vor, diese extra zu berechnen.

Haftungsausschluss:

Der Vermieter haftet nicht nach Paragraph 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht. Für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt (Brand, Regen, Wind, Hagel usw.) entstanden sind, kann der Vermieter nicht zur Haftung herangezogen werden. Auf die besonderen Gefahrenquellen, die sich auf der Hofanlage befinden und zu dieser gehören (Spielplatz, See, Tiere usw.) wird der Gast hiermit ausdrücklich hingewiesen.

Haftung des Gastes:

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher am Ferienquartier, am Inventar des Ferienquartiers, sowie an den Anlagen und Gegenständen auf der Hofanlage schuldhaft verursachen.